Vorsorge

  • Im Detail können Sie in einem dazu gehörigen Vertrag alles festlegen, was Ihnen am Herzen liegt z. B. wo, durch wen und in welcher Form Sie sich die Bestattung vorstellen würden

  • Gleichzeitig könnten Sie die Grabpflege im Vertrag mit regeln

  • Lassen Sie sich unverbindlich beraten

  • Auch können Verträge ohne Einzahlungen abgeschlossen und alles geregelt werden

  • Unverbindliche Aktenhinterlegung ist möglich